Kosten

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei entsprechender Indikation die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung. Informationen zum Antragsablauf bekommen Sie von mir im Rahmen der probatorischen Sitzungen. In der Verhaltenstherapie sind bei gesetzlich krankenversicherten Patienten für die Kurzzeittherapie bis zu 24 Sitzungen (2 x 12 Sitzungen) und für die Langzeittherapie bis zu 60 Sitzungen vorgesehen. Auch die Ersatzkassen, die Beihilfestellen, sowie die Bundeswehr übernehmen im Regelfall die Kosten für eine Psychotherapie, wenn eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt. Sollten Sie privat versichert sein, so fragen Sie bitte direkt bei ihrer Versicherung nach, ob und wie viele Sitzungen übernommen werden. Die Sitzungen können auch privat bezahlt werden. Meine Vergütung richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Ich arbeite in einem Bestellsystem, d.h. dass ich die vorher abgesprochene Therapiestunde für Sie reserviere. Da die Krankenkasse nur durchgeführte Stunden bezahlt, ist es notwendig, dass Sie die vereinbarten Termine einhalten. Sollten Sie einmal verhindert sein, so bitte ich Sie, dies so früh wie möglich mitzuteilen. Bei Absagen bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin entstehen Ihnen keine Kosten. Ansonsten muss der nicht wahrgenommene Termin privat berechnet werden, da ich diese Stunde in der Regel nicht so kurzfristig neu vergeben kann.